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Antidiskriminierungsrichtlinie trat in Kraft
04.01.2021
Zum 16.10.2020 trat die neue Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth in Kraft. Ihr vollständiger Titel lautet: "Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an der Universität Bayreuth."
Sie soll:
- die Studierenden, Lehrenden und Beschäftigten der Universität im Bereich Belästigung und Diskriminierung sensibilisieren,
- Maßnahmen zur Prävention und Gleichstellung veranlassen,
- und Verfahren der Intervention festlegen.
Sie definiert Diskriminierung als direkte oder indirekte Benachteiligung und definiert Belästigung als unerwünschtes Verhalten, das die Würde anderer verletzt.
Sie untersagt Diskriminierung und Belästigung wegen:
- rassistischer Gründe oder ethnisierender Zuschreibungen,
- des Geschlechts und der Geschlechtsidentität,
- der sexuellen Identität,
- der Religion oder Weltanschauung,
- Beeinträchtigungen, die als Behinderung klassifiziert werden,
- und des Alters
Die Antidiskriminierungsrichtlinie finden Sie hier.