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Servicestelle Diversity

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Antidiskriminierung an der Universität Bayreuth

Hilfe bei Diskriminierung, Belästigung, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt

Vertrauliche Ansprechpersonen

Die Ansprechpersonen bieten vertrauliche Beratung und Unterstützung für alle Personen, die im Bereich der Universität Diskriminierung oder Belästigung erfahren oder beobachten. Sie sind nicht weisungsgebunden und geben ohne das Einverständnis der Betroffenen keinerlei Informationen weiter.
  

Servicestelle Diversity

Die Servicestelle Diversity informiert und berät Studierende und Beschäftigte über

  • interne und externe Beratungs- und Unterstützungsangebote,
  • rechtlichen Diskriminierungsschutz,
  • Beschwerdemöglichkeiten und
  • Möglichkeiten der Konfliktbewältigung.

Kontakt
Telefon: 0921 55-4545 
E-Mail: stefan.kurth@uni-bayreuth.de
Büro: Bayreuth, Nürnberger Str. 38, "Zapf"-Gebäude 1, Raum 1.2.15

Weitere Beratungsstellen

Weitere Beratungsstellen für Beschäftigte und Professor*innenEinklappen

Weitere Beratungsstellen für Beschäftigte und Professor*innen

Weitere Beratungsstellen für StudierendeEinklappen

Weitere Beratungsstellen für Studierende

Externe Beratungsstellen und MeldeportaleEinklappen

Externe Beratungsstellen und Meldeportale (vertraulich und kostenlos)

Darüber hinaus bieten regionale, landes- und bundesweite Beratungsstellen kostenlose, qualifizierte Online- und Telefonberatung bei Diskriminierung, Belästigung und Gewalt an. Die ebenfalls aufgeführten Meldeportale dienen der Erfassung und Auswertung solcher Vorfälle.

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Juristische Erstberatung im Falle von Diskriminierung oder sexueller Belästigung.

Avalon Notruf- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt e.V.
Avalon Bayreuth bietet Unterstützung und Hilfe für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, die sexuelle Gewalt erleben und erlebt haben.

Bayerische Anlaufstelle für Opfer von Missbrauch und sexualisierter Gewalt
Erstberatung für betroffene Menschen und Informationssuchende, Weitervermittlung an passende Anlaufstellen.

Bayern gegen Gewalt: Überblick zu Beratungs- und Hilfsangeboten
Umfassende Suchmöglichkeit von Hilfe- und Beratungsangeboten bei Gewalt.

B.U.D.: Beratung, Unterstützung, Dokumentation für Betroffene rechter Gewalt
Unabhängige Anlaufstelle bei rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in Bayern.

berta: Beratung bei organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt
Bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene organisierter sexualisierter und ritueller Gewalt, sowie Angehörige und Helfende.

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. 

Hilfetelefon Gewalt an Männern
Bundesweites Beratungsangebot für Männer, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben.

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten.

Meldeportal für antimuslimischen Rassismus I Report
Um antimuslimischen Rassismus bundesweit einheitlich zu erfassen und sichtbar zu machen, registriert und dokumentiert CLAIM über das Meldeportal I Report ab sofort antimuslimische Vorfälle.

Melde- und Informationsstelle Antiziganismus MIA
MIA ist eine zivilgesellschaftliche Melde- und Informationsstelle zum bundesweiten Monitoring von Antiziganismus.

Meldeportal für Antisemitismus
Das bundesweite Portal dient der Erfassung antisemitischer Vorfälle. Auf Wunsch wird Beratung angeboten.

Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus in Bayern
Die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus bietet bayernweit Unterstützung bei Vorfällen mit neonazistischem, extrem rechtem, rechtspopulistischem und rassistischem Hintergrund.

Strong! LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt
Unterstützung, Information und Beratung für alle lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Menschen, die Gewalt oder Diskriminierung erlebt haben - bayernweit.

Weisser Ring
Hilfe und Unterstützung für Opfer krimineller Gewalt durch ehrenamtliche Beratende telefonisch, online und vor Ort.

Beschwerde über Diskriminierung und Belästigung

Studierende, Promovierende, Beschäftigte, Professor*innen sowie weitere Personen können in Fällen von Diskriminierung und Belästigung im Bereich der Universität Bayreuth eine Beschwerde erheben.

Durch eine Beschwerde wird ein formales Beschwerdeverfahren eingeleitet, das von der neutralen Beschwerdestelle der Universität Bayreuth durchgeführt wird.

Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung und BelästigungEinklappen

Beschwerdeverfahren bei Diskriminierung und Belästigung

Das Beschwerdeverfahren auf der Grundlage der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth umfasst

  • Ermittlung
    die Ermittlung des Sachverhalts ("Was ist vorgefallen?"),
  • Prüfung
    die juristische Prüfung ("Ist der Tatbestand der Diskriminierung bzw. Belästigung erfüllt?"),
  • Ergebnismitteilung
    eine schriftliche Ergebnismitteilung, sowie
  • Maßnahmen
    Maßnahmen zur Beseitigung einer bestehenden Diskriminierung und zur Verhinderung künftiger Diskriminierung.
BeschwerdestelleEinklappen

Beschwerdestelle

Für die Funktion der Beschwerdestelle wurden beauftragt:

Weitere BeschwerdemöglichkeitenEinklappen

Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde

Neben einer Beschwerde auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth gibt es weitere Beschwerdemöglichkeiten:
  

  • Beschwerde wegen des persönlichen Fehlverhaltens von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Dienstaufsichtsbeschwerde),
  • Beschwerde wegen einer rechtwidrigen oder unzweckmäßigen Verwaltungsentscheidung oder -maßnahme (Fachaufsichtsbeschwerde).

Weiterführende Informationen

Diskriminierungsschutz im Bereich des Arbeitslebens

Der Diskriminierungsschutz im Bereich des Arbeitslebens wird durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt. Die Frist für eine Klage auf Entschädigung beim Vorliegen einer Diskriminierung oder Belästigung wird durch das Arbeitsgerichtsgesetz festgelegt.

Allgemeines GleichbehandlungsgesetzEinklappen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG schützt im Bereich des Arbeitslebens vor Benachteiligungen

„aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ (§ 1 AGG).

Der Schutz umfasst umfasst neben dem eigentlichen  Arbeitsverhältnis auch die Bereiche Stellenausschreibung und Bewerbung, Einstellung, Beförderung, Arbeitsbedingungen und Kündigung sowie Berufsausbildung.

Ist der beschäftigten Person ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden, so kann sie hierfür vom Arbeitgeber Schadenserssatz bzw. eine Entschädigung verlangen. Dieser Anspruch muss innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden.

Zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz auf der Website des Bundesministeriums der Justiz

§ 61b ArbeitsgerichtsgesetzEinklappen

§ 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes

Wenn eine Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorliegt, kann die beschäftigte Person nach § 15 AGG auf Entschädigung klagen.

Eine Klage auf Entschädigung muss innerhalb von drei Monaten, nachdem der Anspruch beim Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden. Diese Frist ist in § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes festgelegt.

Zu § 61b des Arbeitsgerichtsgesetzes auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.

Hilfe bei Diskriminierung im Arbeitslebens: Fragen, Antworten, TippsEinklappen

Hilfe bei Diskriminierung im Arbeitsleben – Fragen, Antworten und Tipps für Betroffene

Wurden Sie auf der Arbeit oder bei der Jobsuche diskriminiert? Auf den Seiten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes finden Sie alle wichtigen Informationen dazu, was Ihre Rechte sind und was Sie tun können.

Zur Seite "Hilfe bei Diskriminierung im Arbeitsleben" der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Diskriminierungsschutz für die Mitglieder bayerischer Hochschulen

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz regelt den Diskriminierungsschutz für alle Mitglieder der Hochschulen. Dazu zählen alle Studierenden, Promovierenden, wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden und Lehrbeauftragte, Privatdozierende, Professor*innen.

Bayerisches HochschulinnovationsgesetzEinklappen

Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz

Das Gesetz über Hochschule, Forschung und Innovation in Bayern (Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz, BayHIG) verankert den Diskriminierungsschutz aller Hochschulmitglieder in den allgemeinen Aufgaben der Hochschulen:

"Die Hochschulen sorgen für eine chancengerechte Teilhabe ihrer Mitglieder unabhängig von Geschlecht, sozialer, kultureller oder ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder chronischer Erkrankung." (§ 2 Abs. 5 S. 1 BayHIG)

Zum Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz auf den Seiten der Bayerischen Staatskanzlei.

Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth

Die Universität Bayreuth hat 2020 eine Antidiskriminierungsrichtlinie erlassen. Der vollständige Titel lautet: "Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung und Belästigung unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an der Universität Bayreuth."

Die Richtlinie konkretisiert den Diskriminierungsschutz, der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Beschäftigungsverhältnisse geregelt ist, und erweitert ihn auf alle Mitglieder der Universität Bayreuth.

Zweck und Inhalt der RichtlinieEinklappen

Zweck und Inhalt der Richtlinie

Die Richtlinie konkretisiert den Diskriminierungsschutz, der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz für Beschäftigungsverhältnisse geregelt wurde, und weitet ihn auf Studierende und alle weiteren Personen im Bereich der Universität Bayreuth aus (vgl. § 1 der Richtlinie).

Zweck der Richtlinie ist es,

  • alle Hochschulmitglieder für Diskriminierungsschutz zu sensibilisieren,
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung festzulegen, sowie
  • den Umgang mit Fällen von Diskriminierung und Belästigung zu regeln.

Die Richtlinie verbietet
Diskriminierung (unrechtmäßige Benachteiligungen) und Belästigung (würdeverletzende Verhaltensweisen) wegen

  • rassistischer Gründe oder ethnisierender Zuschreibungen,
  • des Geschlechts und der Geschlechtsidentität,
  • der sexuellen Identität,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • Beeinträchtigungen, die als Behinderung klassifiziert werden und
  • des Alters.

Die Richtlinie führt neu ein:

  • positive Maßnahmen zur Sensibilisierung, zur Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung sowie zur Förderung der Gleichstellung aller Hochschulmitglieder,
  • Beratungsstrukturen für Personen, die von einer Diskriminierung oder Belästigung betroffen sind, sowie
  • eine neutrale Beschwerdestelle und ein formelles Beschwerdeverfahren.
Rechte und Pflichten aller HochschulmitgliederEinklappen

Rechte und Pflichten der Hochschulmitglieder

Die Antidiskriminierungsrichtlinie besagt hierzu u.a.:

"Diskriminierung und Belästigung durch Universitätsangehörige werden von der Universität Bayreuth nicht geduldet." (aus der Präambel)

"Die Universität Bayreuth fördert eine Kultur des Hinsehens. Hochschulangehörige sind aufgefordert, bei Fällen von Diskriminierung oder Belästigung, die zu ihrer Kenntnis gelangen, den Betroffenen Hilfe anzubieten und sie bei der Konfliktlösung zu unterstützen." (aus der Präambel)

"Alle Mitglieder und Angehörigen der Universität, insbesondere solche mit Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben in Lehre, Forschung, Ausbildung, Verwaltung und Selbstverwaltung sind in ihrem Aufgabenbereich aufgrund ihrer Fürsorgepflicht dafür verantwortlich, dass insbesondere sexuelle und rassistische Belästigung, Diskriminierung und Gewalt unterbleiben bzw. beseitigt und rechtlich überprüft werden." (§ 3 Abs. 2)

"Betroffene werden ermutigt, ihre Rechte wahrzunehmen und bei den Beratungs- und Vertrauensstellen über erlebte Fälle von Belästigung, Diskriminierung und Gewalt zu berichten, sich beraten zu lassen und zu beschweren." (§ 4 Abs. 4)

Volltext der RichtlinieEinklappen

Volltext der Antidiskriminierungsrichtlinie

Die Richtlinie findet sich in deutscher und englischer Sprache auf der Seite "Amtliche Bekanntmachungen der Universität Bayreuth":

Zur Antidiskriminierungsrichtlinie

Gremien, Arbeitskreise, Komitees

Die Universität Bayreuth hat verschiedene Strukturen geschaffen, um Gleichbehandlung zu fördern und um Diskriminierung und Belästigung zu beseitigen und zu verhindern.

Präsidialkommission für Chancengleichheit & DiversityEinklappen

Präsidialkommission für Chancengleichheit & Diversity

Auf der Ebene der strategischen Governance wird die Hochschulleitung beratend unterstützt von der Präsidialkommission für Chancengleichheit und Diversity unter dem Vorsitz der Vizepräsidentin für Internationalisierung, Chancengleichheit und Diversity.

Die Aufgaben der Präsidialkommission
umfassen laut § 23 der der Grundordnung der Universität

  • die Verbesserung der Chancengleichheit,
  • die Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf,
  • das Diversitätsmanagement und
  • den Schutz vor Diskriminierung und Belästigung.

Zuständigkeiten im Bereich Diskriminierungsschutz
Die Zuständigkeiten für den Schutz vor Diskriminierung und Belästigung werden in § 5 der Antidiskriminierungsrichtlinie der Universität Bayreuth näher ausgeführt. Sie umfassen insbesondere:

  • die (Weiter-) Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung von Gleichbehandlung und Antidiskriminierung,
  • die jährliche Evaluation der Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen,
  • die Auswertung der anonymisierten Beratungs- und Beschwerdefälle und
  • den jährlichen Bericht an die Hochschulleitung, den Senat und den Personalrat zur Wirksamkeit der Präventionsstrategie und –maßnahmen.

Zur Übersicht der Mitglieder der Präsidialkommission für Chancengleichheit und Diversity auf der Seite "Organisation" der Universität Bayreuth.

Arbeitskreis AntidiskriminierungEinklappen

Arbeitskreis Antidiskriminierung

Der AK Antidiskriminierung wurde durch die Antidiskriminierungsrichtline der Universität Bayreuth als dauerhafte Einrichtung der Universität verankert.

Seine Aufgaben umfassen

  • den Austausch über den Status quo von Gleichbehandlung und Diskriminierung an der Universität Bayreuth,
  • die Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen zur Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierung sowie
  • einen regelmäßigen Bericht an die Präsidialkommission für Chancengleichheit & Diversity.

Mitglieder des Arbeitskreises

  • AK Queer
  • die Beauftragten der Beschwerdestelle
  • Beauftragter für behinderte und chronisch kranke Studierende
  • Beauftragte für Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • becks
  • Familiengerechte Hochschule
  • Frauenbeauftragte der Universität
  • Gender & Diversity Office des Exzellenzclusters Africa Multiple
  • GeQuInDi
  • Gleichstellungsbeauftragte für das nichtwissenschaftliche Personal
  • Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers
  • Konfliktberatung für Beschäftigte
  • Konvent
  • Ombudspersonen für den wissenschaftlichen Nachwuchs
  • Personalrat
  • Psychologische Beratung SWO
  • Servicestelle Chancengleichheit
  • Studierendenparlament (Vorsitzende und Sprecherrätin für Soziales, Diversity und Gesundheit)
  • Sozialberatung SWO
  • Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson der Schwerbehinderten und Gleichgestellten)
  • Servicestelle Diversity

Koordination & Kontakt
Dr. Stefan Kurth, Servicestelle Diversity

Antirassismus-KomiteeEinklappen

Antirassismus-Komitee

Das Antirassismus-Komitee wurde 2020 von der Präsidialkommission für Chancengleichheit & Diversity gegründet. Es dient der Förderung einer rassismuskritischen Auseinandersetzung sowie der Entwicklung von antirassistischen Maßnahmen an der Universität Bayreuth.

Aktivitäten des Komitees

  • Vernetzungs- und Informationsangebote
  • Rassismuskritische Veranstaltungen

Mitglieder des Komitees

  • Prof. Dr. Stefan Ouma (Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie)
  • Prof. Dr. Rüdiger Seesemann (Lehrstuhl Islamwissenschaft, Vorsitzender des Exzellenzclusters "Africa Multiple")
  • Prof. Dr. Susan Arndt (Professur für englische Literaturwissenschaft und anglophone Literaturen)
  • Dr. Christine Vogt-William (Director, Gender & Diversity Office des Exzellenzclusters "Africa Multiple")
  • Dr. Arnim Heinemann (Leiter des International Office)
  • Dr. Stefan Kurth (Leiter der Servicestelle Diversity)
  • N.N.

Weitere Information & Kontakt
Bitte wenden Sie sich an das Mitglied Ihres Vertrauens!


Verantwortlich für die Redaktion: Dr. Stefan Kurth

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